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IMPRESSUM

Angaben gemäß § 5 TMG
Wibke Scharpenberg
DER REDEWERT
Kopernikusstraße 3
10243 Berlin


Kontakt
E-Mail: hallo@der-redewert.com

Stnr. 14/507/02217
 


EU-Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit:
https://ec.europa.eu/consumers/odr.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.
Verbraucherstreitbeilegung/Universalschlichtungsstelle
Wir nehmen an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Zuständig ist
die Universalschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am
Rhein (https://www.verbraucher-schlichter.de).

 

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Quelle:
e-recht24.de

 

Allgemeine

GEschäftsbedingungen



DER REDEWERT / Wibke Scharpenberg

Kopernikusstraße 34, 10243 Berlin

hallo@der-redewert.com

14/507/02217



1.    Geltungsbereich

1.1    Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des Coaching/Seminar-Veranstalters nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner, nachstehend "Teilnehmer" genannt.

1.2    Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht in Textform Widerspruch erhebt. Der Teilnehmer muss den Widerspruch innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Veranstalter absenden.


2.    Vertragsgegenstand

2.1    Der Veranstalter bietet Coachingveranstaltungen, Mediation und Seminare an. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird von dem Veranstalter unter anderem in seinen Geschäftsräumen, seiner Internetpräsenz und von diesem sonstig genutzten Medien bekannt gegeben.

2.2    Grundlegender Gegenstand des Vertrages/Aufgabenbezeichnung:

       Beschreibung des Vertragsinhalts

       Insbesondere wird vereinbart:

       1.    Coaching    

       2.    Mediation     

       3.    Kommunikationstraining
       
       4.     Seminare und Workshops     



3.    Zustandekommen des Vertrages

3.1    Ein Vertrag mit dem Veranstalter kommt zustande, durch die Übermittlung und Bestätigung der ausgefüllten und unterschriebenen Teilnahmeerklärung auf dem Postweg, per elektronische Post oder durch mündliche Absprache und anschließendem Nachreichen einer schriftlichen Teilnahmeerklärung.

3.2    Jeder Teilnehmer erhält nach Eingang seiner Teilnahmeerklärung ein Bestätigungs- oder Ablehnungsschreiben.

3.3    Die Teilnahmeerklärung ist verbindlich und kann bei Seminarveranstaltungen nur nach Absprache mit dem Veranstalter bis 21 Tage vor Beginn des Seminarstarts für gegenstandslos erklärt werden. Für die Terminvereinbarung zur Leistung Coaching oder Mediation muss 48 Std. vor dem vereinbarten Termin eine schriftliche Absage erfolgen, danach werden die vollen Kosten des Termins in Rechnung gestellt. Die Kosten für eine Sitzung sind der Auflistung auf der website www.der-redewert.de zu entnehmen. In Rechnung gestellt wird die vereinbarte Stundenanzahl für den abgesagten Termin.

3.4    Bei einer Gruppenanmeldung, beispielsweise im Falle eines Betriebsausflugs, schließt der Veranstalter mit der für die Teilnehmer verantwortlichen bzw. mit der weisungsberechtigten Person einen Teilnahmevertrag über und für die Gruppe ab. Diese ist ebenfalls verbindlich.

3.5    Der Veranstalter behält sich vor, bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn, die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen bzw. zu kündigen, wenn diese nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering ist, dass die entstehenden Kosten bezogen auf diese Veranstaltung, eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würden. Die Durchführung eines Seminars ist an eine Mindestteilnehmerzahl ge­bunden. Im Falle der Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl behalten wir uns vor, das Seminar abzusagen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vor­satz oder grober Fahrlässigkeit von DER REDEWERT beruhen.

3.6    Das Rücktrittsrecht besteht für den Veranstalter jedoch nur, wenn er die zu dem Rücktritt führenden Umstände nachweisen und dem Teilnehmer ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. Die gezahlte Teilnahmegebühr für das Seminar wird unverzüglich zurückerstattet.

3.7    Dem Teilnehmer werden die Seminargebühren bei Absage des Seminars von Seiten des Veranstalters DER REDEWERT zurück erstattet. Für die Stornierungskosten externer Anbieter (Unterkunft, Hotels etc.) übernimmt DER REDEWERT keine Haftung und/oder Ausgleich.



4.    Vertragsdauer und Vergütung

4.1    Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.

4.2    Zahlungsmodalitäten: Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach der aktuellen Preistabelle des Veranstalters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

       Der Teilnehmer kann per

           PayPal

           Überweisung

           Rechnung


       seiner Zahlungspflicht nachkommen.

       Besondere Zahlungsbedingungen:      

4.3    Sämtliche Zahlungen sind 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht dem Veranstalter ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von Empfohlen: 2 % – über dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz – zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.



4.4    Sämtliche Leistungen des Veranstalters verstehen sich exklusive/ inklusive der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 16 %. Ab 1.1.2021 gilt eine Mehrwertsteuer in Höhe von 19%.




5.    Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommenen Leistungen

5.1    Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer.

5.2    Werden einzelne Leistungen durch einen Teilnehmer nicht in Anspruch genommen, so behält sich der Veranstalter vor, dennoch die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Dies gilt nicht, wenn der Teilnehmer den Nachweis erbringen kann, dass kein oder lediglich ein geringer Schaden entstanden ist.


            


6.    Allgemeine Teilnahmebedingungen

6.1    Der Teilnehmer verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört, oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen der Guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung nicht gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.

6.2    Der Seminarleiter/Coach/Trainer ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.

6.3    Jeder Teilnehmer unterschreibt separat eine Haftungsfreizeichnung bezüglich Personen- und Sachschäden aufgrund der Teilnahme am Seminar/Coaching/Training.

6.5    Die Teilnehmer verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen hiergegen ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.

6.6    Vor der Veranstaltung muss der Trainer/Coach/Seminarleiter des Veranstalters über gesundheitliche Probleme und etwaige Erkrankungen informiert werden, damit der entsprechende Teilnehmer bestmöglich vor Schaden bewahrt werden kann.

6.7    Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen ist der Veranstalter berechtigt, den betreffenden Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr anteilig in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.

6.9    Veranstaltungen und Seminare, gerade solche im sog. Outdoorbereich sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist jeder Teilnehmer nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert.




7.    Verschwiegenheitspflicht

   Der Veranstalter verpflichtet sich, während der Dauer einer Veranstaltung und auch nach deren Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Teilnehmers/Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren.


8.    Haftung

8.1    Der Veranstalter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang.

8.2    Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.


9.    Sonstige Bestimmungen
                
     Alle Nebenabreden erfordern die Schriftform.




Berlin, 1.September 2020                     

Wibke Scharpenberg
       


 

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